Beitragsordnung der Eichenkreuz-Sportgemeinschaft Rummelsberg e.V.
(nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
§ 2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Grundbeitrags. Der Vorstand legt die Spartenbeiträge, Zusatzbeiträge, Aufnahmegebühren, Verwaltungsgebühren, Teilnehmergebühren, Kursgebühren und deren jeweilige Fälligkeit und die eventuellen Kündigungsfristen der Spartenmitgliedschaften fest.
§ 3 Grundbeiträge
- Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag in Form von Geldbeiträgen. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Derzeit sind folgende Beitragssätze festgelegt.
Monatsbeitrag | Jahresbeitrag | Fälligkeit | |
Erwachsene | 6,50 € | 78,00 € | Jährlich |
Ehepartner eines Vollmitglieds | 4,00 € | 48,00 € | Jährlich |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre | 2,25 € | 27,00 € | Jährlich |
ab dem 3. Kind | beitragsfrei | beitragsfrei | — |
- Ermäßigte Beitragsformen, sofern Beschlossen, müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme von ermäßigten Beitragsformen.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Mitglieds- und Versicherungsbeiträge für den Bayerischen Landes-Sportverband BLSV e.V.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung im Frühjahr eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung erhoben.
- Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Geldinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Dadurch entstehende Gebühren gehen zu Lasten des jeweiligen Mitglieds.
- Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
§ 4 Teilnehmer- und Kursgebühren, sowie Spartenbeiträge und Fristen
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Teilnahme- und/oder Kursgebühren oder zusätzliche Spartenbeiträge erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind. Diese Beiträge werden zum Grundbeitrag addiert und separat berechnet. Derzeit werden folgende Kursgebühren und Spartenbeiträge erhoben.
- Die Spartenbeitrags-, Teilnehmergebühren-, Kursgebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
- English Sports – Billard, Darts & Snooker
Spartenbeitrag pro Monat | Spartenbeitrag pro Halbjahr | Fälligkeit des Spartenbeitrags | |
Erwachsene | 15,00 € | 90,00 € | Halbjährlich |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre | 10,00 € | 60,00 € | Halbjährlich |
Schüler 1, Studenten 1 & Rentner 2 | 10,00 € | 60,00 € | Halbjährlich |
Die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft in der Abteilung „English Sports – Billard, Darts & Snooker“ beträgt 4 Wochen zum Halbjahresende. Die Kündigung muss in schriftlicher Form vorliegen. | |||
1 Die Beiträge für Schüler und Studenten gelten nur bei jährlicher Vorlage entsprechender Nachweise. 2 Ein entsprechender Nachweis ist bei Spartenbeitritt vorzulegen. |
- Fußball
Spartenbeitrag pro Monat | Spartenbeitrag pro Jahr | Fälligkeit des Spartenbeitrags | |
Erwachsene – Verband | 2,50 € | 30,00 € | Jährlich |
Erwachsene – Allgemein | 1,50 € | 18,00 € | Jährlich |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre | 1,00 € | 12,00 € | Jährlich |
Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Abteilung „Fußball“ ist in schriftlicher Form zum Ende des Kalenderjahres möglich. | |||
- Qigong
Spartenbeitrag pro Monat | Spartenbeitrag pro Jahr | Fälligkeit des Spartenbeitrags | |
Erwachsene | 3,75 € | 45,00 € | Jährlich |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre | 2,00 € | 24,00 € | Jährlich |
Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Abteilung „Qigong“ ist in schriftlicher Form zum Ende des Kalenderjahres möglich. |
- Wassergymnastik / Aquafitness
Spartenbeitrag pro Monat | Spartenbeitrag pro Jahr | Fälligkeit des Spartenbeitrags | |
Erwachsene | 2,50 € | 30,00 € | Jährlich |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre | 1,50 € | 18,00 € | Jährlich |
Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Abteilung „Wassergymnastik / Aquafitness“ ist in schriftlicher Form zum Ende des Kalenderjahres möglich. |
- Kurs- und Teilnehmergebühren
Kursangebot | Spartenmitglieder | Vereinsmitglieder | Nicht-Vereinsmitglieder |
Qigong 3 | kostenlos | 45,00 € / Kurs | 135,00 € / Kurs |
Wassergymnastik / Aquafitness 3 | kostenlos | 30,00 € / Kurs | 90,00 € / Kurs |
Billard (Pool) 4 & 5 | kostenlos | 5,00 € / Stunde | 10,00 € / Stunde |
Darts 4 & 5 | kostenlos | kostenlos | 4,00 € / Stunde |
Snooker 4 & 5 | kostenlos | 5,00 € / Stunde | 12,00 € / Stunde |
3 Ein Kurs besteht jeweils aus 10 Einheiten. In der Regel werden drei Kurse pro Jahr angeboten. 4 Der Zugang zu den Räumlichkeiten für Nicht-Mitglieder der Abteilung „English Sports – Billard, Darts & Snooker“ oder Gäste (Nicht-Vereinsmitglieder) ist nur mit Mitgliedern der Abteilung „English Sports – Billard, Darts & Snooker“ oder dem Abteilungsleiter möglich. 5 Abrechnung erfolgt im 15 Minuten Takt. Für angefangene 15 Minuten wird jeweils ein Viertel des Stundensatzes berechnet. |
- Der Austritt aus bzw. Beendigung der Teilnahme an einer der oben genannten Sparten hat keinerlei Auswirkung auf die allgemeine Mitgliedschaft bei der EKSG Rummelsberg e.V. Diese muss separat erfolgen.
§ 5 Vereinskonto
Kontoinhaber: Eichenkreuz-Sportgemeinschaft Rummelsberg e.V.
Bankname: Evangelische Bank
IBAN: DE92 5206 0410 0003 5010 19
BIC: GENODEF1EK1
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur durch schriftliche Kündigung per Brief, Einschreiben oder E-Mail an info@eksg-rummelsberg.de bis zum 31.12. des Jahres möglich.
§ 7 In-Kraft-Treten
- Diese Beitragsordnung wurde vom Vorstand auf der Beratung am 10.02.2025 genehmigt und tritt mit Wirkung zum 10.02.2025 in Kraft.
- Änderungen der Beitragsordnung sind auf Antrag mit einfacher Stimmmehrheit auf einer ordentlichen Vorstandssitzung zu beschließen.