Beitragsordnung

Beitragsordnung der Eichenkreuz-Sportgemeinschaft Rummelsberg e.V.

(nachfolgend Verein genannt)

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.

§ 2 Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Grundbeitrags. Der Vorstand legt die Spartenbeiträge, Zusatzbeiträge, Aufnahmegebühren, Verwaltungsgebühren, Teilnehmergebühren, Kursgebühren und deren jeweilige Fälligkeit und die eventuellen Kündigungsfristen der Spartenmitgliedschaften fest.

§ 3 Grundbeiträge
  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag in Form von Geldbeiträgen. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Derzeit sind folgende Beitragssätze festgelegt.
 MonatsbeitragJahresbeitragFälligkeit
Erwachsene                    6,50 €78,00 €Jährlich
Ehepartner eines Vollmitglieds4,00 €48,00 €Jährlich
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre2,25 €27,00 €Jährlich
ab dem 3. Kindbeitragsfreibeitragsfrei
  1. Ermäßigte Beitragsformen, sofern Beschlossen, müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  1. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme von ermäßigten Beitragsformen.
  1. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Mitglieds- und Versicherungsbeiträge für den Bayerischen Landes-Sportverband BLSV e.V.
  1. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung im Frühjahr eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  1. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung erhoben.
  1. Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Geldinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Dadurch entstehende Gebühren gehen zu Lasten des jeweiligen Mitglieds.
  1. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
§ 4 Teilnehmer- und Kursgebühren, sowie Spartenbeiträge und Fristen
  1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Teilnahme- und/oder Kursgebühren oder zusätzliche Spartenbeiträge erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind. Diese Beiträge werden zum Grundbeitrag addiert und separat berechnet. Derzeit werden folgende Kursgebühren und Spartenbeiträge erhoben.
  1. Die Spartenbeitrags-, Teilnehmergebühren-, Kursgebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
  • English Sports – Billard, Darts & Snooker
 Spartenbeitrag pro MonatSpartenbeitrag pro HalbjahrFälligkeit des Spartenbeitrags
Erwachsene15,00 €90,00 €Halbjährlich
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre10,00 €60,00 €Halbjährlich
Schüler 1, Studenten 1 & Rentner 210,00 €60,00 €Halbjährlich
Die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft in der Abteilung „English Sports – Billard, Darts & Snooker“ beträgt 4 Wochen zum Halbjahresende. Die Kündigung muss in schriftlicher Form vorliegen.
1 Die Beiträge für Schüler und Studenten gelten nur bei jährlicher Vorlage entsprechender Nachweise.
2 Ein entsprechender Nachweis ist bei Spartenbeitritt vorzulegen.
  • Fußball
 Spartenbeitrag pro MonatSpartenbeitrag pro JahrFälligkeit des Spartenbeitrags
Erwachsene – Verband2,50 €30,00 €Jährlich
Erwachsene – Allgemein1,50 €18,00 €Jährlich
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre1,00 €12,00 €Jährlich
Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Abteilung „Fußball“ ist in schriftlicher Form zum Ende des Kalenderjahres möglich.
  • Qigong
 Spartenbeitrag pro MonatSpartenbeitrag pro JahrFälligkeit des Spartenbeitrags
Erwachsene3,75 €45,00 €Jährlich
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre2,00 €24,00 €Jährlich
Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Abteilung „Qigong“ ist in schriftlicher Form zum Ende des Kalenderjahres möglich.
  • Wassergymnastik / Aquafitness
 Spartenbeitrag pro MonatSpartenbeitrag pro JahrFälligkeit des Spartenbeitrags
Erwachsene2,50 €30,00 €Jährlich
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre1,50 €18,00 €Jährlich
Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Abteilung „Wassergymnastik / Aquafitness“ ist in schriftlicher Form zum Ende des Kalenderjahres möglich.
  • Kurs- und Teilnehmergebühren
KursangebotSpartenmitgliederVereinsmitgliederNicht-Vereinsmitglieder
Qigong 3kostenlos45,00 € / Kurs135,00 € / Kurs
Wassergymnastik / Aquafitness 3kostenlos30,00 € / Kurs90,00 € / Kurs
Billard (Pool) 4 & 5kostenlos5,00 € / Stunde10,00 € / Stunde
Darts 4 & 5kostenloskostenlos4,00 € / Stunde
Snooker 4 & 5kostenlos5,00 € / Stunde12,00 € / Stunde
3 Ein Kurs besteht jeweils aus 10 Einheiten. In der Regel werden drei Kurse pro Jahr angeboten.
4 Der Zugang zu den Räumlichkeiten für Nicht-Mitglieder der Abteilung „English Sports – Billard, Darts & Snooker“ oder Gäste (Nicht-Vereinsmitglieder) ist nur mit Mitgliedern der Abteilung „English Sports – Billard, Darts & Snooker“ oder dem Abteilungsleiter möglich.
5 Abrechnung erfolgt im 15 Minuten Takt. Für angefangene 15 Minuten wird jeweils ein Viertel des Stundensatzes berechnet.
  1. Der Austritt aus bzw. Beendigung der Teilnahme an einer der oben genannten Sparten hat keinerlei Auswirkung auf die allgemeine Mitgliedschaft bei der EKSG Rummelsberg e.V. Diese muss separat erfolgen.
§ 5 Vereinskonto

Kontoinhaber:    Eichenkreuz-Sportgemeinschaft Rummelsberg e.V.

Bankname:                   Evangelische Bank

IBAN:                           DE92 5206 0410 0003 5010 19

BIC:                             GENODEF1EK1

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 6 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist nur durch schriftliche Kündigung per Brief, Einschreiben oder E-Mail an info@eksg-rummelsberg.de bis zum 31.12. des Jahres möglich.

§ 7 In-Kraft-Treten
  1. Diese Beitragsordnung wurde vom Vorstand auf der Beratung am 10.02.2025 genehmigt und tritt mit Wirkung zum 10.02.2025 in Kraft.
  1. Änderungen der Beitragsordnung sind auf Antrag mit einfacher Stimmmehrheit auf einer ordentlichen Vorstandssitzung zu beschließen.