Gruppe: Abteilungsordnung

Abteilungsordnung der Abteilung „English Sports“ der EKSG Rummelsberg e.V.

1. Allgemeines:

1.1. Der „English Sports Raum“ dient der Unterstützung der Aktivitäten der Mitglieder der Abteilung „English Sports“ der EKSG Rummelsberg.

1.2. Der Zugang zum „English Sports Raum“ ist im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten des BBW möglich. Zugangseinschränkungen sind in Ferienzeiten und/oder an Feiertagen möglich. Das BBW übt zusammen mit dem Abteilungsleiter auch das Hausrecht aus.

1.3. Es ist stets zu beachten, dass wir, die Mitglieder der EKSG Rummelsberg, Gäste imHause des BBW sind. Entsprechend gilt es sich gegenüber dem Haus, dessen Mitarbeiter und den Bewohnern angemessen und rücksichtsvoll zu benehmen.

1.4. Der „English Sports Raum“ wird Videoüberwacht.

1.5. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.

2. Zugangs-Transponder und andere Schlüssel

2.1. Jedes volljährige Abteilungsmitglied erhält gegen Hinterlegung einer Kaution einen Transponder, für den Zugang durch die „elektronische Türklinke“, sowie einen Schlüssel zum Utensilien-Schrank.

2.2. Der Verlust und/oder Beschädigung des Transponders und/oder Utensilien-Schrankschlüssels ist unverzüglich dem Abteilungsleiter zu melden

2.3. Eine Weitergabe des Transponders und/oder Utensilien-Schrankschlüssels an Dritte ist strengstens untersagt. Eine Zuwiderhandlung hat den unmittelbaren Ausschluss aus der Abteilung zur Folge.

3. Nutzung durch Abteilungsmitglieder, Vereinsmitglieder und Gäste

3.1. Das Betreten des „English Sports Raum“ ist grundsätzlich allen Mitgliedern der Abteilung „English Sports“ gestattet.

3.2. Die Nutzung des „English Sports Raum“ und dessen (Sport-)Geräte ist für Mitglieder der Abteilung „English Sports“ kostenlos.

3.3. Gäste und/oder andere Vereinsmitglieder (nicht Mitglieder der Abteilung „English Sports“) haben nur in Begleitung eines Abteilungsmitglieds Zugang zum „English Sports Raum“ und sind von dem einlassenden Abteilungsmitglied in die ausgelegte Anwesenheitsliste als dessen Gäste einzutragen. Dieses ist auch für dessen Gäste verantwortlich.

3.4. Gäste und/oder andere Vereinsmitglieder (nicht Mitglieder der Abteilung „English Sports“) haben für die Benutzung der Sportgeräte eine Nutzungsgebühr, gemäß der ausgewiesenen Preisliste zu entrichten. Diese Nutzungsgebühren werden vom jeweiligen Abteilungsmitglied durch den Abteilungsleiter und/oder Schatzmeister eingefordert bzw. in Rechnung gestellt.

3.5. Entnahme bzw. Verzehr von bereitgestellten Getränken (Kühlschrank, Teebeutel, Kaffeekapseln) ist in die ausgelegte Liste einzutragen. Die Getränkekosten von Gästen wird dem entsprechenden einladenden Abteilungsmitglied (siehe auch Punkte 3.3 und 3.4) in Rechnung gestellt.

4. Sauberkeit und Verhalten in den Räumen

4.1. Das Vereinseigentum muss pfleglich und sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im „English Sports Raum“ und zur Erhaltung des Vereinseigentums nach besten Kräften beizutragen.

4.2. Für die Beschädigung von Vereinseigentum und/oder Eigentum des BBW ist der Verursacher haftbar. Der Verein übernimmt gegenüber seinen Abteilungsmitgliedern und deren Gästen keine Haftung.

4.3. Der „English Sports Raum“ sowie die Zugänge sind sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es gilt das Verursacherprinzip! Anfallender Müll ist entsprechend der aufgestellten Müllbehälter zu trennen. Getränkeflaschen, Gläser und Geschirr sind nach der Benutzung durch den Benutzer unverzüglich zu reinigen und aufzuräumen, bzw. in die dafür vorgesehenen Behälter (Getränkekisten usw.) zu stellen

4.4. Das Mitbringen von eigenen Getränken (Getränkeart ist entscheidend, nicht die genaue Marke), welche auch vom Verein angeboten werden, ist nicht gestattet.

4.5. Im „English Sports Raum“, sowie im gesamten BBW ist das Rauchen strengsten untersagt.

5. Umgang mit den Spielgeräten und Verhalten

5.1. Speisen und/oder Getränke haben auf, am und über den Billard- und/oder Snookertisch absolut nichts verloren. Das gilt sowohl auch für die Banden, als auch dann, wenn die Tische mit Planen abgedeckt sind.

5.2. Nicht auf den Billard- und/oder Snookertisch setzen, daran anlehnen und/oder abstützen (es sei denn, der Stoß erfordert dies)

5.3. Die Billard- und/oder Snookertische sind nicht als Ablageflächen, z.B. für Jacken, Queuekoffer, Handtaschen usw., zu nutzen. Auch nicht, wenn die Tische mit Planen abgedeckt sind.

5.4. Die Billard- und/oder Snookerbälle beim Aufsetzen nicht auf den Tisch fallen lassen bzw. „werfen“ und/oder nicht ins Tuch einklopfen, sondern sanft auflegen und auf die Aufsetzmarken (Spots) einrollen.

5.5. Kopfstöße oder auch Massé-Stöße sind auf den Snookertischen absolut untersagt.

5.6. Queues nicht über den Tischen einkreiden und das Queue-Ende nicht auf den Tüchern und/oder Banden abstützen.

5.7. Die Bandenkanten nach Möglichkeit nicht berühren

5.8. Für die Beschädigung von Spielgeräten und Materialien ist der Verursacher haftbar.

5.9. Personen, die erkennbar unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, ist die Benutzung der Spielgeräte strengstens untersagt.

5.10. Ein Verstoß gegen die oben genannten Punkte, kann den Ausschluss aus der Abteilung zur Folge haben.

6. Verlassen des „English Sports Raum“

6.1. Verlässt ein Abteilungsmitglied den „English Sports Raum“, also beendet seinen Besuch, so haben dessen Gäste ebenfalls den Raum zu verlassen.

6.2. Alle benutzten Geräte (Darts, Billard- und/oder Snookerkugeln usw.) sind aufzuräumen. Die benutzten Billard- und/oder Snookertische auszubürsten, abzuziehen und abzudecken (Plane).

6.3. Das zuletzt den „English Sports Raum“ verlassende Abteilungsmitglied hat sich davon zu überzeugen, dass vor allem

– keine Gäste und/oder Nicht-Abteilungsmitglieder alleine in den Räumlichkeiten verbleiben
– alle elektrischen Geräte (Stereoanlage, TV, PC, Tischbügeleisen) ausgeschaltet,
– alle Fenster verriegelt,
– sämtliche Lampen (Raum und Bar, Billard, Snooker, Dartboard usw.) ausgeschaltet,
– und beide Türen verschlossen sind

6.4. In den Gängen des BBW gilt es sich ruhig zu verhalten, ganz besonders nach 22.00 Uhr

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